Mitgliedschaft

Wie in der Vergangenheit wird es auch in der Zukunft von Bedeutung sein, Hundeführer zu finden, die bereit sind, mit Passion, Herzblut und Uneigennützigkeit den Bayrischen Gebirgsschweißhund als Spezialist zu führen. Mit dem Ergebnis, den Hund überwiegend in anderen Revieren, für andere Jäger aber immer für das Wild einzusetzen und dabei oft eigene Interessen zurückzustellen.

In der Satzung des KBGS sind die Grundvoraussetzungen für die Mitgliedschaft festgelegt. Es bestehen die Möglichkeiten der Mitgliedschaft als Aktives oder als förderndes Mitglied mit den entsprechenden Kriterien:

Aktive Mitgliedschaft

  • Jede geschäftsfähige Person welche die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt
  • Die Ziele und Aufgaben des Vereins unterstützt, die Satzung achtet und bei kameradschaftlicher Zusammenarbeit der waidgerechten Jagd dienen will
  • Einen gültigen Jagdschein besitzt
  • Zwei befürwortende Stellungnahmen erbringt ( „Altmitglied“ und Gruppenobmann)
  • Der Beitrag ergibt sich einmalig aus der Aufnahmegebühr von 50 € und dem Jahresbeitrag von 50 €

Bei den Aktiven Mitgliedern wünscht sich der Klub

  • Erfahrene Jäger und Jägerinnen mit Jagdpraxis
  • Mit Hundeerfahrung und entsprechenden Möglichkeiten der Haltung eines Arbeitshundes
  • Zeitlichen Spielräumen, da Nachsuchen anfallen und nicht planbar sind
  • Familiäre Bereitschaft das "Unternehmen Schweißhund“ mitzutragen
  • Einsatzmöglichkeiten für den Hund, die über den Eigenbedarf hinausgehen
  • Körperliche Leistungsfähigkeit des Führers um eine erschwerte Nachsuche zu bestehen.

Prüfen Sie bitte selbstkritisch, ob Sie die Voraussetzungen und Wünsche erfüllen können und haben Sie Verständnis dafür, dass der Vorstand verpflichtet ist, kritisch zum Wohle des gesetzten Anspruches zu entscheiden. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme.

Die Fördernde Mitgliedschaft

Die fördernde Mitgliedschaft unterstützt die Arbeit des Klubs in ganz besonderer Weise. Wie beim aktiven Mitglied sind die Punkte 1 und 2 Voraussetzung, ohne die weiteren Punkte erfüllen zu müssen. Wir sind diesen großzügigen Gönnern darum außerordentlich dankbar. Der Beitrag ergibt sich einmalig aus der Aufnahmegebühr von 100 € und dem Jahresbeitrag von 100 €.

Der Antrag

  • Den Aufnahmeantrag (mit oder ohne Welpenwunsch) erhalten Sie über den örtlich zuständigen Gruppenobmann. Erforderliche Nachweise sind dem Antrag geschlossen beizufügen.
  • Der Gruppenobmann legt in jedem Fall den Antrag nebst allen Unterlagen mit seiner eigenen Stellungnahme schon während des Aufnahmejahres dem Vorstand, d.h. dem Schriftführer, vor.
  • Über Neuaufnahmen wird satzungsgemäß anlässlich der Sitzungen des erweiterten Vorstandes entschieden.
  • Befürwortete Anträge können bei Bedarf von der Zuchtleitung schon im laufenden Jahr in die Welpenvermittlung mit einbezogen werden.
  • Unvollständige Anträge oder solche ohne Nachweise können nicht behandelt werden.
  • Ablehnungen werden in der Regel satzungsgemäß ohne Angabe von Gründen mitgeteilt.

Bei den Mitgliedschaftsbewerbern wünscht sich der Klub

  • Eine überdachte, geplante Mitgliedschaft
  • Vorherigen Kontakt und Erfahrungen mit einem Schweißhundführer, der eine  Patenschaft übernehmen kann
  • Teilnahme an Klubveranstaltungen als Gast und Interessent

Nach der erworbenen Mitgliedschaft

  • Teilnahme am Vereinsleben bzgl. Gruppenversammlungen, Hauptversammlungen
  • Vom Erstlingsführer wird die Teilnahme an einem Grundkurs für die Ausbildung eines Schweißhundes oder die Teilnahme an den vom Klub in jeder Gruppe ausgeschriebenen Hundeführerlehrgängen erwartet.
  • Die Gruppenobmänner unterstützen Sie in der Ausbildung des Hundes. Wissen, das man schon am Tag des Welpenkaufes anwenden kann, führt zu größerem Erfolg bei der Ausbildung und erleichtert Ihnen die Vorbereitung auf die von jedem unserer Hunde geforderte Vorprüfung und einer anschließenden Hauptprüfung.